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Österreichische Vignettenregeln und Richtlinien

Rechtsgrundlage

Das österreichische Autobahnvignettensystem wird durch das Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) geregelt. ASFINAG ist nach dem BStMG befugt, Maut zu erheben und die Einhaltung zu kontrollieren. Das BStMG wird durch die Mautordnung ergänzt.

Kontrolle

Die Kontrolle erfolgt durch die österreichische Bundespolizei und ASFINAG-Kontrollorgane. ASFINAG betreibt auch automatische Kennzeichenerfassungskameras (ANPR), die Kennzeichen mit der e-Vignetten-Datenbank abgleichen.

Strafen und Sanktionen

VerstoßOrganmandatFormelle Strafe
Keine gültige VignetteBis zu € 120Bis zu € 3.000
Falsch angebrachtes PickerlBis zu € 120Bis zu € 3.000
Manipuliertes oder übertragenes PickerlBis zu € 120Bis zu € 3.000
Falsche FahrzeugkategorieBis zu € 120Bis zu € 3.000
Abgelaufene VignetteBis zu € 120Bis zu € 3.000

Wichtige Regeln

  • Die Vignette muss für die gesamte Dauer der Autobahnnutzung gültig sein.
  • Ein von der Windschutzscheibe entferntes Pickerl ist nicht mehr gültig.
  • Das Pickerl darf nur auf das Windschutzscheibenglas geklebt werden.
  • Die e-Vignette gilt nur für das registrierte Kennzeichen.
  • Vignetten sind nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar.
  • Eine PKW-Vignette gilt nicht für ein Motorrad und umgekehrt.

Beschwerden und Einsprüche

  1. Fordern Sie eine formelle Strafverfügung an, anstatt sofort zu zahlen.
  2. Reichen Sie innerhalb von vier Wochen einen schriftlichen Einspruch bei der ausstellenden Behörde ein.
  3. Fügen Sie Belege bei (Kaufnachweis, Fotos, e-Vignetten-Bestätigung).
  4. Warten Sie auf den Bescheid; eine weitere Beschwerde beim Verwaltungsgericht ist möglich.